A-way!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von analogem und digitalem Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten der Presseagentur A-way!.
1. Allgemeines 1.1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. 2.1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch A-way!, Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. 3.1. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend der Angaben des Bestellers erklärt A-way! sein Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und A-way! ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt. 4.1. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von A-way!. Es wird aus- schließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i. S. d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
2. Honorare 2.1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Internetpublikationen oder Zeichnungen, Karikaturen, bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Digitalisierung, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. 2.1. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von A-way! berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist A-way! berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer und KSV-Abgabe 2.3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung. 2.4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Zeitschriften-Cover, CD-Cover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. 2.5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. 2.6. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist A-way! berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung nicht erfolgen. 2.7. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden. 9. Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer, Bildnummer und des Namens des Autors geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwands richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
3. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte 3.1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Fotos werden von A-way! nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. 3.2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Digitalisierung oder andere elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. 3.3. Die Weitergabe unseres Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. 4.3. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.. 5.3. Die Abbildung bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen. 6.3. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
4. Urheberrecht / Belegexemplare 4.1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk (A-way!/Fotograf) und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. 4.2. Ziffer 4.1. gilt auch für Einblendungen in Fernsehsendungen, Filmen, im Internet und anderen Medien. 4.3. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist uns gem. § 25 VerlagsG mindestens ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Einblendungen unserer Fotos (Ziffer 4.2.) sind uns umgehend vom Besteller mitzuteilen.
5. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Punkt G. 7.) 5.1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig. 5.2. Unterbleibt der Urheber- und / oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. unserer Verwaltungskosten.
6. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges 6.1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb von 30 Tagen zahlbar. 6.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. 6.3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. 6.4. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

AGBs

Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von analogem und digitalem Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten der Presseagentur A-way!.
1. Allgemeines 1.1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. 2.1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestatigung durch A-way!, Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. 3.1. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend der Angaben des Bestellers erklärt A-way! sein Einverstandnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverstandnis als nicht erteilt und A-way! ist von Schadensersatzanspruchen Dritter freigestellt. 4.1. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von A-way!. Es wird aus- schließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i. S. d. Urheberrechts zur Verfugung gestellt.
2. Honorare 2.1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage fur Internetpublikationen oder Zeichnungen, Karikaturen, bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Digitalisierung, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. 2.1. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsatzen von A-way! berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist A-way! berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer und KSV-Abgabe 2.3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung fur den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung. 2.4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Zeitschriften-Cover, CD-Cover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist fur das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fallig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprunglichen Verwendungszusammenhang. 2.5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. 2.6. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist A-way! berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung nicht erfolgen. 2.7. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden. 9. Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer, Bildnummer und des Namens des Autors geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwands richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
3. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte 3.1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Fotos werden von A-way! nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. 3.2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Digitalisierung oder andere elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Tendenzfremde Verwendungen und Verfalschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. 3.3. Die Weitergabe unseres Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. 4.3. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller tragt die Verantwortung fur die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.. 5.3. Die Abbildung bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen. 6.3. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
4. Urheberrecht / Belegexemplare 4.1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk (A-way!/Fotograf) und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. 4.2. Ziffer 4.1. gilt auch für Einblendungen in Fernsehsendungen, Filmen, im Internet und anderen Medien. 4.3. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist uns gem. § 25 VerlagsG mindestens ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Einblendungen unserer Fotos (Ziffer 4.2.) sind uns umgehend vom Besteller mitzuteilen.
5. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Punkt G. 7.) 5.1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig. 5.2. Unterbleibt der Urheber- und / oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. unserer Verwaltungskosten.
6. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges 6.1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb von 30 Tagen zahlbar. 6.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. 6.3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. 6.4. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

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© Pascal Arndt